§ 21 Änderung des. die Änderung des Angebots unter Hinweis auf das Rücktrittsrecht nach Absatz 4 unverzüglich gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 zu veröffentlichen. § 14 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 gilt entsprechend. 3 § 11 Abs. 1 Satz 2 bis 5, Abs. 3, §§ 12, 13 und 15 Abs.1 Nr. 2 gelten entsprechend. 4 Im Falle einer Änderung des Angebots können die Inhaber von Wertpapieren der.

§ 21 Umsatzsteuer 1 Für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer ist das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes ganz oder vorwiegend betreibt. Das Bundesministerium der Finanzen kann zur Sicherstellung der Besteuerung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für Unternehmer, die.

2 Der nach Satz 1 Nummer 1 für den Abzug maßgebliche Betrag ist in dem Verhältnis abziehbar, wie die für die Beitragsrückerstattung maßgeblichen Überschüsse am Kapitalanlageergebnis im Geltungsbereich dieses Gesetzes dem Grunde nach steuerpflichtig und nicht steuerbefreit sind.

§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer 1 Soweit nicht in diesem Gesetz oder durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer etwas anderes bestimmt ist, steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu.

Übersicht RPflG Rechtsprechung zu § 21 RPflG § 20 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten § 21 Festsetzungs- verfahren § 22 Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren § 23 Verfahren vor dem Patentgericht § 24 Aufnahme von Erklärungen § 24a Beratungshilfe § 24b Amtshilfe § 25 Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen § 25a Verfahrenskosten

2 In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 darf die Dauer des gewährten Sonderurlaubs bei Beamtinnen und Beamten, deren Dienstbezüge oder Anwärterbezüge nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch überschreiten, bis zu 75 Prozent der Arbeitstage betragen, die in § 45 Absatz 2 Satz 1 und 2.

1 Die Beschäftigung einer Person in einem Gaststättenbetrieb kann dem Gewerbetreibenden untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Person die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.

1 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in den §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber bis zu einer Dauer von drei Jahren ausgeschlossen werden, die oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach 1.

1793: Bürger Louis Capet, der abgesetzte französische König Ludwig XVI., wird in Paris nach seiner Verurteilung durch den Nationalkonvent wegen „Verschwörung gegen die öffentlichen Freiheit und der gesamten Sicherheit des Staates“ auf dem Place de la Revolution in Paris guillotiniert.

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